Attraktive Förderungen für neue Fenster und Haustüren

Attraktive Förderungen für neue Fenster und Haustüren

Wer jetzt in neue Fenster und Haustüren investiert, kann richtig sparen!

Sie können nämlich Investitionszuschüsse für den Austausch alter Fenster und Haustüren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen – oder Sie setzen die Investition der energetischen Gebäudesanierung anteilig von der Steuer ab.

Es gibt also zwei Modelle, zwischen denen Sie sich entscheiden können, wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle - wie dem Austausch von Fenstern oder der Haustür - vornehmen.

Modell 1: BAFA

Wenn sie mindestens 2.000 Euro brutto investieren, erhalten Sie 15 % der förderfähigen Ausgaben – gedeckelt pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf bis zu 60.000 Euro sowie auf bis zu 600.000 Euro pro Gebäude.

Sie können zusätzlich von einem Förderbonus in Höhe von 5% profitieren, wenn Sie im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.

Privatpersonen (Eigentümer und Mieter), Wohneigentümergemeinschaften, Unternehmen und Baugenossenschaften können diese spezielle Förderung beantragen.

Zum 1. Januar 2024 hat sich eine Änderung in der Förderbeantragung ergeben: Bei der BAFA-Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Dies bedeutet, dass Sie das Recht habt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Förderung nicht genehmigt werden sollte. Sie müssen sich daher vor Antragstellung konkret für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin verbindlich entschieden haben. Erst dann kann die Förderung beantragt werden.

Modell 2: Abschreibung / Finanzamt

Hierbei handelt es sich um eine indirekte Förderung.

Sie können 20 % der Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen: über drei Jahre verteilt und gedeckelt auf bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt.

50 % der Kosten für die Fachplanung und die Baubegleitung können Sie direkt absetzen. Diese Kosten müssen Sie nicht über mehrere Jahre verteilen.

Alle Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Wohnungen (welche älter als 10 Jahre sind) können diese Abschreibungsmöglichkeiten nutzen.

WICHTIG für die Beantragung:

Um einen Förderantrag zu stellen oder um von den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu profitieren, müssen die neuen Wärmeschutzfenster einen U-Wert von mindestens 0,95 W/(m2K) haben.

Unsere WERU-Fenster erreichen diesen Wert fast immer bereits in der Standardausstattung; dies gilt für unsere

Interesse oder Fragen? Besuchen Sie unsere Ausstellung und sprechen Sie direkt mit unseren Fachberatern. Wir nehmen uns gerne Zeit, um Sie ausführlich zu unseren Produkten zu beraten und zu prüfen, ob Ihre gewünschten Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind.

Ihr Fachberater

Herr Jorge Wunder

Herr Jorge Wunder

Tel: +49 711 / 94579749
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